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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Markt Obernbreit) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) und Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV)

 

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://obernbreit.de.

 

Veröffentlichungsdatum der Website

Diese Website wurde am 01. Mai 2024 veröffentlicht.

 

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Markt Obernbreit
Marktbreiter Str. 6
97342 Obernbreit

Vertreten durch:
Der Markt Obernbreit ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts, vertreten durch die 1. Bürgermeisterin Susanne Knof.

Kontakt:
Telefon: 0 93 32 – 14 03
bgm(ät)obernbreit.de

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website wird derzeit auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit überprüft. Sobald die Egebnisse vorliegen, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.04.2024 erstellt und überprüft.

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